Residenzbote.de
 
Informationen aus Kirchheimbolanden und der Region

Service:

Identitätsdiebstahl:
Was tun bei Datenmissbrauch?
(VZ-RLP) Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben in einer gemeinsamen Presse-mitteilung Tipps: Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen.

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Ver-braucherdaten. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.

Ein Beispielfall: Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkasso-unternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauf-tragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Anlässlich des "European Cyber Security Month" geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

1)      Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
2)      Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
3)      Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
4)      Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
5)      Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurückgebucht werden.
6)      Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf  der Forderung widersprochen werden.